Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragspartner: Concepted Media GmbH, Käthe-Kollwitz-Str. 23, 04109 Leipzig — Marktauftritt unter der Marke „Novus Brands" · Stand: August 2026 · Angebot ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB
01. Anwendungsbereich, Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Concepted Media GmbH, Käthe-Kollwitz-Str. 23, 04109 Leipzig, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 45155 (nachfolgend „Concepted Media"), und ihren Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
(2) „Novus Brands" ist eine Marke und ein Geschäftsbereich der Concepted Media GmbH und keine eigenständige Gesellschaft. Treten Website, Angebote, Präsentationen, Werbematerialien oder Korrespondenz unter der Bezeichnung „Novus Brands" auf, kommt der Vertrag gleichwohl ausschließlich mit der Concepted Media GmbH zustande. Diese ist alleiniger Vertragspartner, Rechnungssteller und Anspruchsgegner. Entsprechendes gilt für weitere Marken und Geschäftsbereiche der Gesellschaft.
(3) Der Kunde sichert zu, bei Abschluss des Vertrags mit Concepted Media als Unternehmer nach § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach dem HGB zu handeln. Concepted Media ist berechtigt, hierfür einen Nachweis zu verlangen, etwa Handelsregister- oder Gewerberegisterauszug, Handwerkskarte oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
(4) Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass der Kunde entgegen seiner Zusicherung als Verbraucher gehandelt hat, ist Concepted Media berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden; bereits erbrachte Leistungen sind nach tatsächlichem Aufwand zu vergüten.
(5) Ausschließlich diese Bedingungen gelten für das Vertragsverhältnis. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Concepted Media ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Dies gilt auch, wenn Concepted Media in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(6) Diese Bedingungen gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
02. Leistungen und Mitwirkung des Kunden
(1) Concepted Media erbringt Leistungen der Werbe- und Marketingkommunikation, insbesondere die Produktion von Videoinhalten (Drehtage vor Ort, Bild- und Tonaufnahme), die Postproduktion (Schnitt, Farbkorrektur, Ton, Grafik, Untertitelung), Konzeption, Aufbau und Schaltung von Werbekampagnen auf den Plattformen der Meta Platforms Ireland Ltd. sowie deren laufende Optimierung und das zugehörige Reporting.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Enthält das Angebot ein Leistungspaket, ist dessen dort beschriebener Inhalt maßgeblich.
(3) Concepted Media schuldet Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Die Herstellung eines Werkes wird nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich in Textform vereinbart ist; für die Produktion und Lieferung fertig geschnittener Videodateien gilt Werkvertragsrecht.
(4) Wird ein wirtschaftliches Ziel benannt — etwa eine Anzahl von Anfragen, ein Preis pro Anfrage, eine Reichweite oder ein Umsatz —, stellt dies einen erhofften Erfolg dar und keinen vertraglich geschuldeten Erfolg. Ein Anspruch des Kunden auf ein bestimmtes Ergebnis besteht nicht. Angaben zu Erfahrungswerten, Beispielergebnissen oder Prognosen sind unverbindliche Einschätzungen.
(5) Der Erfolg von Werbekampagnen hängt maßgeblich von Faktoren außerhalb des Einflussbereichs von Concepted Media ab, insbesondere vom Wettbewerbsumfeld, von der Marktlage, von der Attraktivität und Preisgestaltung des Angebots des Kunden, von der Geschwindigkeit und Qualität seiner Anfragebearbeitung sowie von den Algorithmen und Richtlinien der Werbeplattformen.
(6) Der Kunde hat sämtliche erforderlichen Mitwirkungshandlungen vollständig und rechtzeitig zu erbringen. Dazu zählen insbesondere:
- a) Zugang zum Meta-Unternehmenskonto (Business Manager), zur Facebook-Seite und zum Instagram-Konto mit den erforderlichen Berechtigungen;
- b) ein geeigneter Drehort sowie die am Drehtag erforderlichen Ansprechpartner, Mitarbeitenden und Zugänge;
- c) alle erforderlichen Informationen, Unterlagen, Logos, Bild- und Textmaterialien;
- d) die Einwilligungen sämtlicher Personen, die auf Wunsch des Kunden gefilmt oder fotografiert werden, sowie die Zustimmung der Eigentümer oder Besitzer der Drehorte;
- e) Freigaben und Rückmeldungen innerhalb der vereinbarten oder einer angemessenen Frist;
- f) die Benennung eines entscheidungsbefugten Ansprechpartners, dessen Freigaben gegenüber Concepted Media als verbindlich gelten.
(7) Der Kunde sorgt dafür, dass am Drehort die arbeits- und sicherheitsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden und dass das Team von Concepted Media über bestehende Gefahrenquellen unterrichtet wird.
(8) Unterlassene, verspätete oder unvollständige Mitwirkung lässt den Vergütungsanspruch von Concepted Media unberührt. Vereinbarte Fristen verlängern sich in diesem Fall angemessen; entstehender Mehraufwand wird nach den jeweils gültigen Stundensätzen berechnet.
(9) Concepted Media ist in der Wahl der gestalterischen und konzeptionellen Mittel im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs frei und behält sich das Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB vor.
03. Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website, in Präsentationen oder in Werbematerialien ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Vertrag kann im Fernabsatz — insbesondere per Videokonferenz, Telefon oder E-Mail — oder in Schriftform geschlossen werden. Er kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen der Parteien zustande, insbesondere durch Annahme eines Angebots von Concepted Media in Textform, durch Unterschrift, durch elektronische Bestätigung oder durch Auftragsbestätigung von Concepted Media in Textform.
(3) Angebote von Concepted Media sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage ab Zugang gültig.
(4) Vertragssprache ist Deutsch.
04. Zahlungen, Preise, Konditionen
(1) Die von Concepted Media genannten Preise sind verbindlich und verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind, sofern das Angebot nichts anderes bestimmt, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Concepted Media ist berechtigt, für die Produktionsleistung eine Anzahlung von bis zu 50 % der vereinbarten Vergütung vor dem Drehtag zu verlangen. Laufende Betreuungspauschalen werden monatlich im Voraus abgerechnet.
(4) Wurde die Zahlung per SEPA-Lastschrift vereinbart, erteilt der Kunde ein entsprechendes Mandat in Textform. Das Mandat gilt bis auf Widerruf und berechtigt Concepted Media zum Einzug wiederkehrender Zahlungen.
(5) Scheitert ein Lastschrifteinzug oder kommt es zu einer Rücklastschrift, hat der Kunde den geschuldeten Betrag innerhalb von drei Bankarbeitstagen zu überweisen und die hierdurch entstandenen Bankgebühren zu tragen, es sei denn, er hat die Rücklastschrift nicht zu vertreten.
(6) Concepted Media stellt ordnungsgemäße Rechnungen mit Ausweis der Umsatzsteuer aus. Rechnungssteller ist stets die Concepted Media GmbH, auch wenn das zugrunde liegende Angebot unter der Marke „Novus Brands" erstellt wurde. Der Versand erfolgt elektronisch als PDF an die vom Kunden benannte E-Mail-Adresse; der Kunde stimmt dem elektronischen Rechnungsversand zu.
(7) Reisekosten, Übernachtungen und sonstige Auslagen sind, soweit im Angebot nicht pauschal enthalten, nach tatsächlichem Aufwand zu erstatten. Auslagen über 150 EUR im Einzelfall stimmt Concepted Media vorab mit dem Kunden ab.
(8) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts; dieses steht dem Kunden zudem nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(9) Concepted Media ist berechtigt, fällige Forderungen über Zahlungsdienstleister einzuziehen.
05. Werbebudget und Werbekonten
(1) Das für die Schaltung der Anzeigen eingesetzte Mediabudget ist nicht Bestandteil der Vergütung von Concepted Media. Der Kunde schließt hierüber einen eigenen Vertrag mit der jeweiligen Werbeplattform und hinterlegt dort seine eigene Zahlungsmethode. Die Abrechnung erfolgt unmittelbar zwischen dem Kunden und der Plattform.
(2) Concepted Media verwaltet das Werbekonto im Namen und auf Rechnung des Kunden und schuldet weder Vorleistung noch Übernahme von Mediakosten.
(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass sein Werbekonto durchgehend über eine gültige und gedeckte Zahlungsmethode verfügt. Werden Anzeigen pausiert oder Konten gesperrt, weil die Plattform Beträge nicht einziehen kann, liegt dies nicht im Verantwortungsbereich von Concepted Media.
(4) Die Höhe des Werbebudgets bestimmt der Kunde. Budgetempfehlungen von Concepted Media sind unverbindlich.
(5) Nach Beendigung des Vertrags entzieht der Kunde Concepted Media die Zugriffsrechte auf seine Konten oder wirkt an deren Entzug mit.
06. Kündigung, Vertragslaufzeit
(1) Verträge über die laufende Kampagnenbetreuung haben die im Angebot genannte Mindestlaufzeit, mangels Regelung drei Monate. Die Laufzeit beginnt mit dem im Angebot genannten Datum, hilfsweise mit dem Tag der Live-Schaltung der ersten Kampagne.
(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Das Recht zur ordentlichen Kündigung innerhalb der vereinbarten Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die Kündigung im Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Leistungsbeginn. § 627 BGB findet keine Anwendung.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Seiten unbenommen. Ein wichtiger Grund liegt für Concepted Media insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung länger als 30 Tage mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist, seine Mitwirkungspflichten trotz Fristsetzung nachhaltig verletzt oder die Umsetzung rechtswidriger oder richtlinienwidriger Inhalte verlangt.
(5) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Eine E-Mail an info@concepted-media.de genügt.
(6) Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Bereits produzierte und abgenommene Videoinhalte verbleiben beim Kunden nach Maßgabe von Ziffer 10.
07. Verzug und Leistungsverweigerung
(1) Leistungsfristen beginnen erst, wenn der fällige Rechnungsbetrag bei Concepted Media eingegangen ist und die erforderlichen Daten, Zugänge und Mitwirkungshandlungen des Kunden vollständig vorliegen.
(2) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist Concepted Media nach erfolgloser Mahnung berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich auszusetzen. Für den Zeitraum der Aussetzung bleibt der Vergütungsanspruch bestehen.
(3) Wurde Ratenzahlung vereinbart, wird bei Verzug mit zwei Raten die gesamte noch offene Vergütung sofort zur Zahlung fällig. Concepted Media ist in diesem Fall berechtigt, die Leistungserbringung einzustellen und den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
(4) Bei Zahlungsverzug kann Concepted Media Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
08. Leistungserbringung, Drehtage, Abnahme
(1) Concepted Media erbringt die vereinbarten Leistungen entsprechend dem Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt und ist berechtigt, sich hierbei Dritter als Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Vertragspartner des Kunden bleibt allein die Concepted Media GmbH.
(2) Kann Concepted Media die Leistung aus Gründen nicht erbringen, die in der Sphäre des Kunden liegen, bleibt der Vergütungsanspruch unberührt.
(3) Termine für Drehtage werden einvernehmlich festgelegt und sind für beide Seiten verbindlich. Verschiebt oder storniert der Kunde einen verbindlich vereinbarten Drehtag, gilt: bis 14 Tage vor dem Termin kostenfrei, zwischen 13 und 7 Tagen vor dem Termin 25 %, ab 6 Tagen vor dem Termin 50 % des vereinbarten Produktionshonorars als Ausfallentschädigung. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
(4) Kann der Drehtag aus Gründen nicht stattfinden, die keine Partei zu vertreten hat — insbesondere Unwetter bei Außenaufnahmen, Krankheit oder behördliche Anordnungen —, wird ein Ersatztermin vereinbart; Ausfallkosten entstehen nicht.
(5) Genannte Liefertermine für Schnittfassungen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
(6) Im Rahmen der Produktion sind zwei Korrekturschleifen je Videofassung enthalten, sofern nichts anderes vereinbart ist. Weitergehende Änderungswünsche sowie Änderungen am bereits freigegebenen Konzept werden nach Aufwand berechnet.
(7) Soweit Werkvertragsrecht gilt, prüft der Kunde die vorgelegten Inhalte unverzüglich und erklärt innerhalb von zehn Werktagen die Abnahme oder benennt konkrete Mängel in Textform. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen; hierauf weist Concepted Media bei Vorlage gesondert hin. Nutzt der Kunde die Inhalte produktiv, insbesondere durch Schaltung als Werbeanzeige oder Veröffentlichung auf eigenen Kanälen, gilt die Leistung mit Beginn der Nutzung als abgenommen.
(8) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Werktagen nach Ablieferung, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform zu rügen; für Kaufleute gilt ergänzend § 377 HGB. Bei berechtigter Mängelrüge bessert Concepted Media nach; schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme; unberührt bleiben Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistig verschwiegener Mängel, Übernahme einer Garantie sowie wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(9) Beanstandungen der künstlerischen oder gestalterischen Auffassung stellen keinen Mangel dar, soweit die Leistung dem freigegebenen Konzept entspricht.
09. Rechte Dritter
(1) Der Kunde garantiert, dass die von ihm bereitgestellten oder auf seine Weisung verwendeten Inhalte — insbesondere Marken, Logos, Texte, Fotos, Videos, Musik und Aussagen über Produkte oder Leistungen — frei von Rechten Dritter sind oder dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt und diese im erforderlichen Umfang weitergeben darf.
(2) Der Kunde stellt Concepted Media von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Verletzung nach Absatz 1 gegen Concepted Media geltend gemacht werden, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit Concepted Media die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
(3) Concepted Media ist nicht verpflichtet, die vom Kunden vorgegebenen Inhalte auf ihre wettbewerbs-, marken- oder sonstige rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Eine solche Prüfung wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich und gesondert vereinbart ist.
(4) Concepted Media ist berechtigt, die Umsetzung von Inhalten abzulehnen, bei denen ein Verstoß gegen geltendes Recht, gegen die Richtlinien der Werbeplattformen oder gegen die eigenen Grundsätze zu besorgen ist. Der Vergütungsanspruch bleibt unberührt, soweit die Ablehnung berechtigt ist.
10. Nutzungsrechte und Referenznutzung
(1) Concepted Media räumt dem Kunden an den erstellten und abgenommenen Videoinhalten ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Werbe- und Kommunikationszwecke ein, insbesondere für die Schaltung von Anzeigen, die eigene Website, eigene Social-Media-Kanäle und den Vertrieb.
(2) Die Rechteeinräumung steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der hierfür vereinbarten Vergütung. Wurde Ratenzahlung vereinbart, gehen die Nutzungsrechte erst mit Zahlung der letzten Rate über.
(3) Nicht umfasst sind die Weiterübertragung oder Unterlizenzierung an Dritte — einschließlich verbundener Unternehmen —, der Weiterverkauf der Inhalte sowie deren Bearbeitung im Sinne des § 23 UrhG, soweit dadurch der Sinngehalt verändert oder das Ansehen von Concepted Media beeinträchtigt wird. Eine weitergehende Rechteeinräumung kann gesondert vereinbart werden.
(4) Das Urheberrecht sowie sämtliche Rechte an unfertigem Material — insbesondere Rohmaterial, Projektdateien, Entwürfe, Konzepte und nicht freigegebene Fassungen — verbleiben bei Concepted Media. Ein Anspruch auf Herausgabe von Rohmaterial oder Projektdateien besteht nicht; eine Herausgabe kann gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden. Nicht angenommene Entwürfe und Konzepte darf der Kunde nicht verwenden.
(5) Concepted Media ist nicht verpflichtet, Rohmaterial über die Vertragslaufzeit hinaus aufzubewahren, bewahrt es jedoch mindestens sechs Monate nach Lieferung der Endfassung auf.
(6) Concepted Media ist berechtigt, die für den Kunden erstellten Inhalte, dessen Namen und Logo sowie anonymisierte Kampagnenergebnisse zu Referenz- und Eigenwerbezwecken zu verwenden, insbesondere auf eigenen Websites — einschließlich der Auftritte ihrer Marken —, in Präsentationen, Angeboten und Social-Media-Beiträgen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen; Concepted Media entfernt die Inhalte dann binnen 30 Tagen aus den eigenen Kanälen. Konkrete Umsatz-, Kosten- oder Leistungszahlen des Kunden werden nur mit dessen vorheriger Zustimmung veröffentlicht.
(7) Die Marken, Kennzeichen und Logos der Concepted Media GmbH, einschließlich der Marke „Novus Brands", verbleiben bei der Gesellschaft. Der Kunde erwirbt hieran keine Rechte und darf sie ohne vorherige Zustimmung in Textform nicht verwenden.
11. Haftung
(1) Concepted Media haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Concepted Media nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlte Nettovergütung.
(3) Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Concepted Media haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Anfragen, Rufschäden oder mittelbare Schäden, soweit kein Fall des Absatzes 1 vorliegt.
(4) Für den Verlust von Daten und Programmen haftet Concepted Media nicht, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Kunde keine angemessene Datensicherung durchgeführt hat. Im Übrigen ist die Haftung für Datenverlust auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre.
(5) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Drittanbieter — insbesondere Meta Platforms und Google — Anzeigen, Konten oder Seiten nach ihren eigenen Richtlinien ablehnen, einschränken oder entfernen können. Hierfür haftet Concepted Media nicht, sofern die Maßnahme nicht auf einer schuldhaft richtlinienwidrigen Gestaltung durch Concepted Media beruht. Concepted Media unterstützt den Kunden im Rahmen des Zumutbaren bei der Klärung mit der Plattform. Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzungsbedingungen und Werberichtlinien der jeweiligen Plattform einzuhalten.
(6) Ereignisse höherer Gewalt — insbesondere Naturereignisse, Epidemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Energieausfälle sowie längerfristige Ausfälle von Telekommunikations- oder Plattformdiensten — berechtigen Concepted Media, die Erfüllung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate an, kann jede Partei den betroffenen Leistungsteil kündigen; bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten, weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Concepted Media.
12. Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Kunde sichert zu, bei der Übermittlung personenbezogener Daten an Concepted Media die Vorgaben der DSGVO und des BDSG einzuhalten und über eine tragfähige Rechtsgrundlage zu verfügen. Dies gilt insbesondere für Lead-Daten aus Werbeanzeigen.
(2) Der Kunde stellt Concepted Media von Ansprüchen frei, die aus einem Verstoß gegen DSGVO oder BDSG im Verantwortungsbereich des Kunden resultieren, es sei denn, Concepted Media hat den Verstoß zu vertreten.
(3) Soweit Concepted Media im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, insbesondere im Rahmen der Verwaltung von Werbekonten oder der Bearbeitung von Anfragen, schließen die Parteien einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Verantwortliche Stelle und Auftragsverarbeiterin ist die Concepted Media GmbH. Dieser Vertrag geht den vorliegenden Bedingungen in Fragen der Datenverarbeitung vor.
(4) Einzelheiten zur Verarbeitung im Zusammenhang mit der Website ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
13. Vertraulichkeit und Abwerbeverbot
(1) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, die als vertraulich bezeichnet oder ihrer Natur nach erkennbar vertraulich sind, vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Vertragserfüllung. Die Pflicht besteht drei Jahre über das Vertragsende hinaus fort.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Pflichtverletzung bekannt werden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für zwölf Monate danach keine Mitarbeitenden oder festen freien Mitarbeitenden der Concepted Media GmbH, die an der Leistungserbringung beteiligt waren, abzuwerben oder abwerben zu lassen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe einer Bruttomonatsvergütung der betroffenen Person, höchstens 10.000 EUR, vereinbart.
14. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall gehen diesen Bedingungen vor.
(2) Concepted Media kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder Leistungen erforderlich ist und der Kunde nicht unangemessen benachteiligt wird. Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht binnen sechs Wochen ab Zugang, gelten sie als angenommen; auf die Bedeutung des Schweigens wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs kann jede Partei zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
(3) Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung von Concepted Media in Textform. § 354a HGB bleibt unberührt.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Leipzig. Concepted Media ist darüber hinaus berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: August 2026 · Concepted Media GmbH, Leipzig — Marke „Novus Brands". Siehe auch unser Impressum sowie unsere Datenschutzerklärung.